Allgemeine Geschäftsbedingungen der chris and friends GmbH
1.1 Zu den Leistungen von chris and friends gehören die Beratung und Umsetzung von Maßnahmen hinsichtlich der Konzeption, dem Design und der Entwicklung von Internetseiten, Planung und Erstellung von Content (z. B. Videos, Fotos und Texte), Optimierung von Internetseiten in Suchmaschinen sowie Beratungs- und Serviceleistungen betreffend des Content Management Systems von Internetauftritten. Der genaue Umfang der Leistungen hängt von dem jeweiligen Angebot ab.
1.2 Sofern nicht explizit und schriftlich anders vereinbart, erbringt chris and friends alle in den Ziffern 1.1 benannten Leistungen auf Basis eines Anzahlungsbetrags in Höhe von 40% des Angebotspreises sowie nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
2.1 chris and friends erstellt ein Konzept für die Struktur des Internetauftritts des Auftraggebers oder berät den Auftraggeber zu einem bestehenden Konzept.
2.2 Das Konzept wird von chris and friends auf Grundlage der vom Auftraggeber zu dessen Zielgruppen und verkaufsrelevanten Produkten mitgeteilten Informationen erstellt. Der Auftraggeber wird chris and friends diese Informationen in einem Gespräch kurzfristig nach Auftragserteilung mitteilen. Das Besprechungsergebnis dokumentieren die Parteien in Textform. Etwaige weitere erforderliche Nachfragen bzw. im Besprechungsergebnis festgehaltenen offenen Punkten, wird der Auftraggeber mit den erforderlichen Informationen beantworten.
2.3 Ist die Konzeption gemeinsam mit anderen Leistungen, wie Design / Layout und / oder Programmierung beauftragt, stellt die Konzeption eine eigene der (Teil)Abnahme zugängliche Leistungsphase dar. chris and friends ist berechtigt, dem Auftraggeber die Konzeption zur (Teil)Abnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur (Teil)Abnahme verpfl ichtet, sofern die Konzeption des Internetauftritts den vertraglichen Anforderungen (Pfl ichtenheft) entspricht. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB).
3.1 chris and friends erstellt ein konkretes Design des Internetauftritts einschließlich konkreter Layouts für alle Internetseiten des Internetauftritts für den Auftraggeber. Das Design und Layout des Internetauftritts wird in Abbildungen (Muster) der konkreten Einzelseiten des Internetauftritts dargestellt. Diese Abbildungen (Muster) zeigen die formgerechte und funktionale Gestaltgebung der Internetseiten, indem sie sämtliche abstrakten Internetseitenelemente (Textfelder, Bildgestaltung, Hintergrund, Überschriften usw.) mit defi nierten Eigenschaften abbilden. In die Abbildungen (Muster) auf Auftraggeberwunsch einzubeziehende Inhalte (Bilder, Texte) liefert der Auftraggeber. Die Abbildungen (Muster) zeigen die Text- und Bildanordnung, die Schrift (Größe, Art) für Überschriften und Fließtexte
(Typografi e), den Weißraum (Platzierung, Abstände, Bildergrößen), das Verhältnis Text zu Bild und das Farbklima bzw. Farbspektrum, das sich auf die Farben von Schriften, Hintergründen und grafi schen Elementen bezieht. Der Auftraggeber erhält die Abbildungen (Muster) über einen Link und kann diese über den Link online einsehen sowie intern bewerten.
3.2 Voraussetzung für die Leistung nach Ziffer 3.1. ist ein Konzept des Internetauftritts entsprechend den Anforderungen gemäß Ziffer 2.1., das entweder chris and friends erstellt und der Auftraggeber als vertragsgemäß abgenommen hat oder der Auftraggeber chris and friends zur Verfügung stellt.
3.3 Das Design und Layout des Internetauftritts (Ziffer 3.1.) wird nach den Vorgaben des Auftraggebers erstellt. Der Auftraggeber nennt chris and friends vor Auftragsbeginn seine Vorgaben betreffend des Erscheinungsbilds des Internetauftritts. Diese Vorgaben bilden die Grundlage des Entwurfs des Designs und Layouts durch chris and friends. chris and friends präsentiert dem Auftraggeber Entwürfe des Designs und Layouts für jedes Muster (Ziffer 3.1.). Die Präsentation erfolgt auf den von den Parteien als Referenzgerät(en) defi nierten Endgerät(en) und beginnt vorbehaltlich abweichender Vereinbarung mit dem Muster der Startseite des Internetauftritts. Der Auftraggeber wird jeden Entwurf prüfen und chris and friends seine Bewertung und Änderungswünsche binnen maximal zehn Werktagen zum Zwecke der Abstimmung mitteilen. Die Abstimmung soll spätestens nach zehn weiteren Werktagen erledigt und ihr Ergebnis in Textform festgehalten werden. Das jeweilige Besprechungsergebnis bildet die Grundlage für den Folgeentwurf des Designs und Layouts des Internetauftritts durch chris and friends. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung ist chris and friends verpfl ichtet, insgesamt maximal drei weitere Folgeentwürfe nach dem ersten Entwurf des Musters dem Auftraggeber zu präsentieren, wobei der Auftraggeber seinen Wunsch nach einem Folgenentwurf gegenüber chris and friends binnen zehn Werktagen ab Vorlage des jüngsten Entwurfes unter Benennung der diesbezüglichen Vorgaben in Textform anzuzeigen hat. Weitere Entwürfe bedürfen der gesonderten Vereinbarung und gesonderten Vergütung.
3.4 Ist das Design / Layout gemeinsam mit anderen Leistungen, wie Konzeption und / oder Programmierung beauftragt, stellt das Design / Layout eine eigene der (Teil)Abnahme zugängliche Leistungsphase dar. chris and friends ist berechtigt, dem Auftraggeber das Design / Layout zur (Teil)Abnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur (Teil)Abnahme verpfl ichtet, sofern das Design / Layout des Internetauftritts den vertraglichen Anforderungen und den Anforderungen des jüngsten Besprechungsergebnisses (vgl. Ziffer 3.3.) entspricht und die Maximalzahl der zu fertigenden Designentwürfe (vgl. Ziffer 3.3.) erreicht ist bzw. vor Erreichen der Maximalzahl der zu fertigenden Designentwürfe (vgl. Ziffer 3.3.) der Auftraggeber kein weiteres Design mehr anfordert (Ziffer 3.3.). Haben sich die Parteien auf die Fertigung weiterer, zusätzlich zu vergütender Entwürfe iSd. Ziffer 3.3. geeinigt, kann die Abnahme nicht vor Fertigstellung dieser Entwürfe verlangt werden. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB).
4.1 chris and friends erstellt im Wege der HTML oder XHTML-Programmierung und unter Verwendung von gestuften Gestaltungsbögen (CSS / cascading style sheets) und Skripten (z. B. PHP, Perl, Python, Ruby, VBScript) einen lauffähigen, zum Einsatz auf einem Internetserver bestimmten Internetauftritt für den Auftraggeber in Gestalt von Internetseiten-Dateien. chris and friends installiert diese Internetseiten-Dateien auf einem vom Auftraggeber bereitgestellten Internetserver, so dass ein lauffähiger
Internetauftritt zum Abruf durch Internetnutzer vom Auftraggeber in Betrieb genommen werden kann. Vom Auftraggeber auf dem Internetauftritt gegebenenfalls eingesetzte Software (z. B. Buchungssoftware eines Hotels) ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht Gegenstand der Leistungen von chris and friends gemäß Ziffer 4.1. Satz 1 und Satz 2.
4.2 Voraussetzung für die Leistung nach Ziffer 4.1. ist ein Design und Layout des Internetauftritts entsprechend den Anforderungen gemäß Ziffer 3.1., das entweder chris and friends erstellt und der Auftraggeber als vertragsgemäß abgenommen hat oder der Auftraggeber chris and friends zur Verfügung stellt.
4.3 Maßgeblich für den Inhalt der Leistung gemäß Ziffer 4.1. sind die Vorgaben des Design und Layout (Ziffer 4.2.) und die im Pfl ichtenheft niedergelegten Vereinbarungen der Parteien.
4.4 Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung des für die Einrichtung (Installation) des Internetauftritts geeigneten Internetservers verantwortlich (z. B. verfügbarer Speicherplatz, Skriptunterstützung, Software, administrativer Zugang). Soweit er nicht in der Lage ist, diese Voraussetzungen zu beurteilen, wird er sich bei chris and friends nach den erforderlichen Mindestvoraussetzungen spätestens zum Zeitpunkt der Beauftragung der Leistungen (Ziffer 4.1.) erkundigen und etwaigen Nachrüstungsbedarf unverzüglich durch Schaffung der erforderlichen Kapazitäten beseitigen. Der Auftraggeber stellt chris and friends spätestens binnen zehn Werktagen (Montag bis Freitag, außer gesetzliche Feiertage) nach Zugang der Mitteilung, dass die Programmierung abgeschlossen ist, Zugang zum Internetserver gemäß Ziffer 4.4. Satz 1 zur Verfügung.
4.5 Maßstab für die Beurteilung der Übereinstimmung der im Design (Ziffer 4.2) festgelegten und in der Programmierung umgesetzten Farben ist die tatsächliche Darstellung der Farben in der jeweiligen elektronischen Datei (vgl. z.B. Ziffer 3.1. Satz 6), die das Design wiedergibt.
4.6 Maßstab für die Beurteilung der Übereinstimmung des im Design (Ziffer 4.2) festgelegten und in der Programmierung umgesetzten Erscheinungsbildes der Internetseiten ist die tatsächliche Darstellung des Erscheinungsbildes auf den von den Parteien bestimmten Referenzgeräten (vgl. z.B. Ziffer 3.1. Satz 4).
4.7 Ist die Programmierung (einschl. Installation) gemeinsam mit anderen Leistungen, wie Konzeption und / oder Design / Layout beauftragt, stellt die Programmierung (einschl. Installation) eine eigene der (Teil)Abnahme zugängliche Leistungsphase dar. chris and friends ist berechtigt, dem Auftraggeber die Programmierung (einschl. Installation) zur (Teil)Abnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur (Teil)Abnahme verpfl ichtet, sofern die Programmierung (einschl. Installation) des Internetauftritts den vertraglichen Anforderungen (Pfl ichtenheft) entspricht. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB). Die Abnahme erfolgt vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 4.7 Satz 6 auf dem vom Auftraggeber gemäß Ziffer 4.4. zur Verfügung zu stellenden Internetserver. Versäumt der Auftraggeber den in Ziffer 4.4. Satz 3 bestimmten Termin und auch eine von chris and friends gesetzte Nachfrist (die drei Werktage nicht unterschreiten darf), kann chris and friends die Präsentation zur Abnahme der Programmierung auf einem von chris and friends bereitgestellten Testsystem durchführen, auf das dem Auftraggeber voller Zugang zur Prüfung gewährt wird. Der Auftraggeber wird in diesem Fall die Abnahme der Programmierleistung (ohne Installation) gemäß Ziffer 4.7. Satz 3 und 4 auf dem Testsystem durchführen.
4.8 chris and friends kann keine Gewährleistung für die vereinbarte Inbetriebnahme einer Webseite geben, sofern Änderungen am Quellcode von jemand anderem als chris and friends selbst durchgeführt wurden.
5.1 Beratungsleistungen in Bezug auf das Content Management System eines Internetauftritts des Auftraggebers werden auf dienstvertraglicher Basis zum vereinbarten Stundenpreis ausgeführt.
5.2 Das Einfügen und Aufbereiten von Inhalten (z. B. Daten, Texte, Bilder, Grafi ken, Logos und Tabellen) in einen per CMS verwalteten Internetauftritt geschieht auf werkvertraglicher Grundlage nach den vertraglich vereinbarten Anforderungen (Pfl ichtenheft).
5.3 Die Bereitstellung der Inhalte (Ziffer 5.2.) erfolgt durch den Auftraggeber in seiner ausschließlich eigenen Verantwortung, sofern chris and friends die Inhalte nicht auf Basis einer vertraglichen Verpfl ichtung gegenüber dem Auftraggebern selbst hergestellt hat. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen, ist chris and friends nicht verpfl ichtet, sofern chris and friends die Inhalte nicht auf Basis einer vertraglichen Verpfl ichtung gegenüber dem Auftraggeber selbst hergestellt hat. Ein für chris and friends entstehender Mehraufwand aufgrund von vom Auftraggeber nicht entsprechend der Vorgaben von chris and friends bereitgestellten Content wird auf dienstvertraglicher Basis zum vereinbarten Stundenpreis ausgeführt.
5.4 Beschafft chris and friends im Auftrag des Auftraggebers Inhalte (Ziffer 5.2.) von Drittanbietern (z. B. Bildagenturen), erfolgt das grundsätzlich auf Basis entgeltlicher Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) auf Kosten des Auftraggebers, soweit die Parteien im Einzelfall nicht anderes vereinbart haben.
5.5 Ist das Einfügen und Aufbereiten von Inhalten in einem per CMS verwalteten Internetauftritt (Ziffer 5.2.) gemeinsam mit anderen Leistungen, wie z. B. Konzeption und / oder Design / Layout / Programmierung beauftragt, stellt das das Einfügen und Aufbereiten von Inhalten in einem per CMS verwalteten Internetauftritt eine eigene der (Teil)Abnahme zugängliche Leistungsphase dar. chris and friends ist berechtigt, dem Auftraggeber das Einfügen und Aufbereiten von Inhalten in einem per CMS verwalteten Internetauftritt zur (Teil)Abnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur (Teil)Abnahme verpfl ichtet, sofern das Einfügen und Aufbereiten von Inhalten in einem per CMS verwalteten Internetauftritt den vertraglichen Anforderungen entspricht. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB).
6.1 Der Auftraggeber verpfl ichtet sich, chris and friends aktiv und bestmöglich bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Insbesondere, indem er chris and friends rechtzeitig und kostenfrei die nach Auffassung von chris and friends zur Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen und Materialien einschließlich Zugangsdaten sowie die angeforderten Inhalte und Inhaltselemente in der zur unmittelbaren Verwertung geeigneten Form zur Verfügung stellt. Zudem muss chris and friends Zugang zu etwaigen vertragsgegenständlichen Systemen und Einrichtungen, insbesondere Hard- und Software, gewährt und deren Funktionsfähigkeit während der
Vertragsdurchführung aufrechterhalten werden. Für die rechtssichere Gestaltung von Inhalten, z. B. in Bezug auf Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Produktbeschreibungen etc. und für die Einhaltung für ihn geltender Verhaltensregelungen und Prüfungsanforderungen trägt der Auftraggeber selbst Sorge.
6.2 Die zu erbringenden Leistungen werden von chris and friends im Regelfall in den Geschäftsräumen von chris and friends durchgeführt. Arbeiten, die Einsätze beim Auftraggeber erfordern (z. B. Implementierung, Tests, Sprints), werden zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmt. Hierbei ist der Auftraggeber für die Bereitstellung von angemessenen Räumlichkeiten und Arbeitsmitteln (z. B. erforderliche Rechnerkapazitäten mit Entwicklungs- und Testumgebung, notwendige Berechtigungen / Lizenzen, notwendige Dokumentationen) verantwortlich. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall, erbringt der Auftraggeber die ihm obliegenden Mitwirkungsleistungen unentgeltlich.
6.3 Der Auftraggeber benennt gegenüber chris and friends Ansprechpartner, welche die im Rahmen der jeweiligen Auftragsabwicklung notwendigen Erklärungen gegenüber chris and friends für den Auftraggeber abgeben und entgegennehmen können sowie die seitens des Auftraggebers erforderlichen Mitwirkungshandlungen ausführen.
6.4 chris and friends benennt Personal und Ansprechpartner für die Durchführung der Arbeiten entsprechend den Aufträgen. Der Auftraggeber hat (vorbehaltlich einer abweichenden, ausdrücklichen Vereinbarung) keinen Anspruch auf den Einsatz bestimmter Mitarbeiter von chris and friends.
6.5 Der Auftraggeber wird seine erforderlichen Mitwirkungshandlungen unverzüglich erbringen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspfl ichten trotz Aufforderung nicht nach, verlängern sich etwaige verbindliche Vertragsfristen in entsprechendem und angemessenem Umfang. Weitergehende Ansprüche der Agentur, insbesondere auf Erstattung von Mehrkosten und das Recht zum Rücktritt, bleiben unberührt.
7.1 Die Abnahme von Werkleistungen setzt eine erfolgreiche Prüfung voraus, nachdem chris and friends dem Auftraggeber die Abnahmereife mitgeteilt hat. Nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung hat der Auftraggeber die Abnahme zu erklären, wenn die Werkleistung in allen wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllt. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB).
7.2 Der Auftraggeber verpfl ichtet sich, gegenüber chris and friends unmittelbar nach erfolgter Prüfung (Ziffer 7.2.) eine Erklärung über das Stattfi nden der Prüfung und deren Ergebnis abzugeben. Sind chris and friends und der Auftraggeber über die Bewertung des Ergebnisses der Prüfung uneins, sind in die Erklärung beide Bewertungen aufzunehmen.
7.3 Bei der Abnahmeprüfung dürfen Mitarbeiter von chris and friends zugegen sein, sofern das für den Auftraggeber nicht unzumutbar ist.
8.1 chris and friends ist berechtigt, dem Auftraggebern in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen (z. B. monatlich). Die Höhe der Abschlagszahlungen sowie der Turnus richten sich nach den jeweils bereits erbrachten Leistungen von chris and friends sowie ggf. den schriftlichen Absprachen zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe.
8.2 Tätigkeiten, die chris and friends nach einer Abnahme / Teilabnahme aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebern vornimmt, werden mit dem vereinbarten und schriftlich festgehaltenen Stundensatz zzgl. Umsatzsteuer vergütet, soweit sich die Änderungswünsche auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind und die Parteien keine nachweislich abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen haben.
8.3 Ist eine Stundenvergütung ausdrücklich vereinbart oder gemäß Ziffer 8.1. geschuldet, wird diese in Zeiteinheiten von angefangenen 5 Minuten abgerechnet.
8.4 Auslagen für Geschäftsbesorgungen wird der Auftraggeber chris and friends nach Maßgabe des §§ 669, 670 BGB bevorschussen und erstatten.
8.5 chris and friends behält sich vor, bei fehlender Nichtwirkung und daraus resultierender Pausierung der Zusammenarbeit eine Zwischenrechnung ü ber alle bis dahin angefallenen Aufwä nde, mindestens aber 50% des Projektvolumens, zu stellen.
9.1 Rechnungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und sind – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart – zahlbar bis 14 Tage nach Rechnungsstellung.
9.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist chris and friends berechtigt, für Zahlungsforderungen gegen den Auftraggebern vom Tage der Fälligkeit an Zinsen in gesetzlicher Höhe (§ 352 HGB) zu fordern.
9.3 Auftraggebern können gegenüber chris and friends nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur bis zur Höhe seiner Forderung ausüben.
9.4 Sämtliche Arbeiten und Ergebnisse konzeptioneller, gestalterischer und technischer Natur bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen das Eigentum von chris and friends.
10.1 Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall räumt chris and friends dem Auftraggeber an vertraglich geschuldeten Leistungsergebnissen, die dem Urheberrecht oder verwandten gewerblichen Schutzrechten unterliegen, ein unwiderrufl iches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, einfaches und unübertragbares Recht zur Benutzung und Bearbeitung zu dem im Pfl ichtenheft beschriebenen Einsatzzweck ein.
10.2 Die Rechteeinräumung gemäß Ziffer 10.1. unterliegt der aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) der vollständigen Entrichtung der vertraglich von chris und friends für das Werk zu beanspruchenden Vergütung durch den Auftraggeber.
10.3 An geeigneten Stellen (bspw. am Ende der Impressum Seite) des Internetauftritts des Auftraggebers, der Gegenstand einer Leistungserbringung nach Ziffer 2.1., 3.1. bzw. 4.1. durch chris and friends gewesen ist, wird ein Hinweis auf die Leistungserbringung durch chris and friends aufgenommen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diesen Hinweis unter gleichzeitiger Weiterbenutzung des von chris and friends gestalteten (Ziffer 2.1., 3.1. bzw. 4.1.) Internetauftritts ohne Zustimmung von chris and friends zu entfernen. Die Regelungen zu Ziffer 10.3. Satz 1 und 2 gelten unabhängig von § 13 UrhG.
10.4 Voraussetzung für die Übertragung der Nutzungsrechte ist die vollständige Vergütung aller vereinbarten und beauftragen Dienstleistungen sowie ggf. schriftlichen vereinbarten Zusatzleistungen.
11.1 Die in den Ziffern 11.2 – 11.3 benannten Regelungen gelten nicht für Schäden des Auftraggeber aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gelten auch nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch chris and friends. Sie gelten auch nicht in Fällen der Haftung von chris and friends nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2 Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten haftet chris and friends für jedes schuldhafte Verhalten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von chris and friends – im Übrigen nur, wenn und soweit chris and friends, den gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von chris and friends Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
11.3 Liegen weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von chris and friends vor, ist die Haftung gegenüber dem Auftraggeber der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Im Falle gemäß Ziffer 11.3 Satz 1 haftet chris and friends auch nicht für den Ersatz mittelbarer Schäden und entgangenem Gewinn.
12.1 chris and friends ist es gestattet – ohne Einwilligung des Auftraggebers –, zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen Dritte bzw. Subunternehmen einzusetzen. chris and friends trägt dafür Sorge, dass die von chris and friends für die Leistungserbringung eingesetzten Personen ausreichend qualifi ziert sind.
12.2 Sofern das Verhalten oder die Qualifi kation der von chris and friends eingesetzten Personen nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht, wird der Auftraggeber chris and friends hierüber unverzüglich informieren. chris and friends wird unverzüglich geeignete Maßnahmen, die gegebenenfalls auch in einem Austausch der betreffenden Person bestehen können, ergreifen.
12.3 Die von chris and friends eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber und unterliegen nicht dessen Weisungsbefugnis. Dies gilt insbesondere, soweit von chris and friends eingesetzte Personen, die Leistungen in den Räumen des Auftraggebers erbringen.
Angegebene Liefer-/ Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Ist die Nichteinhaltung von solchen verbindlichen Vertragsfristen auf höhere Gewalt oder auf ähnliche, von der Agentur nicht zu vertretende Umstände, wie z. B. einen Streik, den unverschuldeten Ausfall technischer Systeme, Störungen des Internets, die Nichterteilung erforderlicher Genehmigungen oder unverschuldete Probleme mit Produkten oder Dienstleistungen Dritter sowie auf die mangelnde Mitwirkung, Änderungswünsche oder andere Umstände aus der Sphäre des Auftraggebers zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
Jede Partei verpfl ichtet sich, während – sowie ein Jahr nach Beendigung – der Zusammenarbeit keine Mitarbeitenden der anderen Partei direkt oder indirekt abzuwerben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmung zahlt die verstoßende Partei an die andere Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von zwei Bruttojahresgehältern des betreffenden Mitarbeitenden, der unter Verstoß gegen die Verpfl ichtung von der betreffenden Partei abgeworben wird, wobei zur Berechnung der Vertragsstrafe das Bruttojahresgehalt des betreffenden Mitarbeitenden maßgeblich ist, das er im Jahr vor Verwirkung der Vertragsstrafe bezogen hat.
15.1 Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
15.2 Sollten einzelne der obigen Bestimmungen unwirksam sein oder ihre Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung(en) tritt die gesetzliche Regelung.